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View Full Version : [OT] Garantie?



Powerpunsh
22-10-07, 17:20
Hu,

ein Kollege von mir hat sich ein Notebook von Acer gekauft. Alles schön und gut, nur jetzt nach 5 Monaten war sein Vista Kaputt. Er hat nach dem Kauf recovery CDs(dvd's) erstellen müssen, da er keine Software mitgeliefert bekommen hat. Nachdem er Vista schon einmal Recovern musste und es bei einem zweiten Problem nicht mehr ging, habe ich mir das Problem mal angeschaut. Ich bin nicht weitergekommen und habe letztendlich Vista Deinstalliert und wollte ihm vorerst meine Version unregestriert (Trial Version 30 Tage) geben. Die Installation von Vista entschied sich als eine Dumme idee, da nach dem ersten Ladebalken nur schwarzes Bild kam. Da er das Notebook für berufliche zwecke benötigt, habe ich ihm XP raufgemacht. Da gabs jedoch auch einige komplikationen und deswegen sind wir heute zu Medimax.
Hab dem alles geschildert und er Mitarbeiter meinte, dass man nicht einfach Vista löschen könne, dafür gäbe es die Recovery CD's. Habe auch gesagt, dass die net gingen und wegen beruflichen zwecken musste ich ihm ein neues Betriebssystem installieren, welches auch imo auf dem Notebook drauf ist. Der Mitarbeiter meinte am ende, dass Sie das womöglich neuinstallieren und dass dies ein Kostenvoranschlag von "50€" ist.
Ich finde es echt eine Frechheit von Acer, dass keine Software von den Vorinstallierten programmen vorhanden ist und das jetzt wohlmöglich kosten auf den Kunden oder in dem Fall meinem Kollegen zukommen, nur weil Vista, wie schon XP immer, versagt und das da auch keine Wiederherstellungscds helfen... :(
Kundeverarsche? Hat man doch noch Garantie? Das Gerät funktioniert ja einwandfrei.
Das Gerät zumindest ist jetzt eingeschickt und ich habe auch eine Stellungnahme mit Begründung geschrieben, wieso auf der Festplatte jetzt XP zu finden ist.
Help!

ps: Gibts vielleicht ein Gerichtsurteil auf welches man sich Berufen kann? Finde das echt nicht mehr seriös.

Sheltem
22-10-07, 17:54
...ein Kollege von mir hat sich ein Notebook von Acer gekauft.
Fehler Nummer EINS...was von Acer gekauft...
Fehler Nummer Zwei...zu Medimax/Blödmarkt/Saturnirgendwas gelatscht.

Warum habt ihr das nicht mehr installierbare Vista nicht früher beim Händler reklamiert?

Wer was zu "zahlen" hat in der Garantiezeit bei Computern ist immer so ne Ansichtssache. Wenns nen Hardwaredefekt ist der nicht durch unsachgemässe Handhabung entstanden ist, so ist es klar. Interessant wird das bei Software. Acer kümmert sich nicht um die Software selbst sonder setzt nen BS von Microsoft ein. Da Vista immerhin mal funktionierte könnte es ja tatsächlich sein das nen findiger Installations-Mitarbeiter das da problemlos zum Laufen bekommt. In dem Falle dürfte dein Freund ne Rechnung bekommen.

PS: Deine Sig hat 2 Rechtschreibfehler.

Trep
22-10-07, 17:55
Bei mir haargenau das Gleiche.
Medimax, Pc spinnt, WE und ich hab statt des SaferecoveryDingens meine gekaufte XP-Version raufgehauen.
Lief immernoch Scheisse.
Ich wieder zurück und MM lehnte die Reparatur des PCs ab solange ich das System nicht in den Originalzustand gebracht habe.
Jez hab ich es allein gemacht und mir zusätzlich diverse Treiber aus dem Internet zusammengesucht 2.
2 Fehlen aber noch :D
Ne Treiber CD gibs wohl für 120 E.

Naja aus Fehlern lernt man..das nächste mal bastel ich mir meinen wieder allein zusammen...
Mich würde es aber auch interessieren ob so unterernährte Kahlköpfe mit Brille, so mit einem Fotze spielen dürfen.

Mighty Max
22-10-07, 18:11
Garantie wird wohl keine drauf sein.

Das geflügelte Wort heisst Gewährleistungsanspruch (Im Volksmund eben als Garantie missverstanden) dieser gilt bei Elektronikartikel für 2 Jahre, jedoch kann er nur in Anspruch genommen werden, wenn es sich bei dem Problem um einen versteckten Mangel handelte, der beim Kauf schon vorhanden war (Minderwertige Komponenten sorgen für frühzeitigen Ausfall etc). Mängel die offensichtlich sind müssen zeitnah reklamiert werden. (Also nicht nach 23 Monaten "Och das hat er von Anfang an gemacht")

Eine Softwarefehlbedienung, oder einzelne Fehler im Betriebssystem werden davon nicht abgedeckt. Das Erste aus Eigenverschulden, das Zweite weil unklar ist, ob es einen Mangel darstellt (Es ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass komplexe Software Fehler enthällt)

Für solche Fälle existieren halt Serviceverträge, dann ist die Verantwortlichkeit klar.

Lernen, Abhacken, weiter ;)



PS: Deine Sig hat 2 Rechtschreibfehler.

Ich sehe 4. OK 3,5 ... aber da er mathem. Fähigkeiten fördern will ...

PS: Für eigene Fehler bin ich btw. blind :D

aKe`cj
22-10-07, 18:32
Ich sehe 4. OK 3,5 ... aber da er mathem. Fähigkeiten fördern will ...

PS: Für eigene Fehler bin ich btw. blind :D

Mach noch n Punkt in deine Sig (da wo er fehlen tut nech...), dann kannste das mit dem Fehler auch abhacken

...immer diese Schlauköttelei hier... und dann noch ohne mich!11 :mad:


:p

Zefrian
22-10-07, 19:37
Meiner Meinung nach kann man hier nur auf Kulanz seitens ACER hoffen.

Meiner einer verschmäht prinzipiell die vorinstallierten Images. Ich guck sie mir an, und lösche sie dann - um daraufhin das Betriebssystem von Grund auf *SAUBER* selber zu installieren. Was in den Images so an Müll vorinstalliert ist, ist "nicht mehr feierlich".

Powerpunsh
22-10-07, 20:48
Das Problem ist, dass das Gerät eingeschickt worden ist. Wenn die das jetzt zurück schicken mit installierter Software, muss mein Kollege dann die 50 euro zahlen? Hab denen ja nur gesagt, die sollen, falls Garantie vorhanden ist, das Gerät wieder instande setzen, so wie es vorher war.
wenn die nämlich Geld wollen, werd ich meinem Kollegen sagen, er soll sich ne Vista version für paar euros kaufen und gut is. Das is besser als das Scheiss notebook alle paar Monate an acer zu schicken.
Ich frag mich ja, wo man die Lizenz für Vista hat...
Aber mal ne andere Rechtliche Sache.
Wenn man den Kaufvertrag bei medimax unterschreibt und im Nachhinein noch nach Abschluss des Kaufvertrags AGBs für die nutzung des Gerätes anerkannt werden müssen, zählen die dann auch? Ich meine mit Abschluss des Kaufvertrages ist es ja das Eigentum des Käufers und nachträgliche AGB's sind doch unwirksarm richtig?
Ergo darf man sich auf die Garantie bei MM berufen und nicht auf die von Acer die andere AGB's haben, da man ja mit MM den Vertrag abgeschlossen hat oder?

ps: Immer diese deutsch Grammatik besserwisser tzz. :p

Mighty Max
22-10-07, 20:59
Wenn man den Kaufvertrag bei medimax unterschreibt und im Nachhinein noch nach Abschluss des Kaufvertrags AGBs für die nutzung des Gerätes anerkannt werden müssen, zählen die dann auch? Ich meine mit Abschluss des Kaufvertrages ist es ja das Eigentum des Käufers und nachträgliche AGB's sind doch unwirksarm richtig?
Ergo darf man sich auf die Garantie bei MM berufen und nicht auf die von Acer die andere AGB's haben, da man ja mit MM den Vertrag abgeschlossen hat oder?

Es gelten die zum Zeitpunkt de Abschlusses gültigen AGBs
Einige Klauseln könnten (wie schon vorgekommen) allerdings als nichtig erklärt und somit rückwirkend ungültig werden. Allerdings i.d.R. nur zum Vorteil des Kunden.

Garantie ist aber immer sehr glasig. Es gibt meist hunderte mehr Gründe eine Garantielesitung abzulehnen als sie durchzuführen. (unsachgemäße Bedienung, Ausschluss von Teilen, etc)



ps: Immer diese deutsch Grammatik besserwisser tzz. :p
Orthographie :p Grammatik ist das, wie wo ake-cj bei mich angemeckert hat :lol:

Drin Rewane
22-10-07, 21:18
Was ist mit:

Änderungen durch die Schuldrechtsreform

Die Regelung der Beweislastverteilung hat sich beim Verbrauchsgüterkauf insofern geändert, dass angenommen wird, ein Mangel der innerhalb der ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist festgestellt wurde, schon von Beginn an vorhanden gewesen sei.

Nur mal zur Klärung:

Gewährleistung: Ist gesetzlich vorgeschriebene Zeit in der kurzgefasst Mängel gerügt werden können - In der Regel 2 Jahr! -. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

Garantie: ist eine freiwillige zusätzliche Leistung bzw Zusicherung des Verkäufers gegenüber dem Käufer. Garantie kann die Gewährleistung nur erg#änzen nicht einschränken. Sprich alles was über 2 Jahre hinaus geht kann man als Garantie betrachten die von Verkäufer angeboten wird. Unter 2 Jahren ist es die Pflicht des Verkäufers für eventuelle Mängel zu haften, bzw diese zu beseitigen etc.

Mighty Max
22-10-07, 21:27
Es handelt sich bei Computern selten um Verbrauchsgut. ;)

Gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind auch selten Teil der AGBs, bzw sind Klauseln, die diesem entgegenwirken würden, nachrangig und somit praktisch unwirksam. imho

Adrenalyn
22-10-07, 21:32
AGBs sind nur wirksamer Vertragsbestandteil geworden, wenn die Vertragspartei bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen wurde bzw. wenn u.U. ein deutlich sichtbarer Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und der Vertragspartner die Möglichkeit hat, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, siehe § 305 II Nr. 1,2 BGB.

/€: Das Ding heißt Verbrauchsgüterkauf, weil der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen wird ;o) Und Sonderbestimmungen dafür gibt es bzgl. der Beweislastumkehr, weil der Verbraucher idR schutzwürdiger ist ;)

NeoTrace
22-10-07, 21:56
Hab auch Acer und bin vollends zufrieden damit, er hat ihn seit 5 Monate?

Acer Anrufen => RMA geben lassen und UPS kontaktieren.

UPS holt das Ding ab und bringt es dir wieder nach max. 4 Tagen (so wars immer bei mir).

Acer macht dir das Ding wieder klar, tauscht teile die noch top sind, aber verschleißanzeichen haben. Die machen dir nen Image von Vista drauf und ne Recovery partition, beim ersten start wirste gebeten ne Recovery DVD zu brennen.

Hatte auch Vista bekommen und erfolgreich XP drauf laufen.


Btw. Lün, PM mich mal... wenn du Zeit hast ;)

Iriad
24-10-07, 08:27
Die Regelung der Beweislastverteilung hat sich beim Verbrauchsgüterkauf insofern geändert, dass angenommen wird, ein Mangel der innerhalb der ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist festgestellt wurde, schon von Beginn an vorhanden gewesen sei.


Stimmt schon.
Tut aber wahrscheinlich nichts zur Sache da ich annehme das Acer wie die meisten Hardware / Elektronik Vertreiber Software von Dritten von vorneherein von der Gewährleistung ausschließen. Stichwort ist da glaub ich die eigenschränkte Gewährleistung in Europa. Da das System von MS ist ist Acer dann auch schon raus. Allerdings müsste man sich die Garantiebestimmungen von Acer mal durchlesen.