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View Full Version : Hinweis für User/KK zum Accountproblem



Shaila Hulud
21-05-05, 11:49
Mit dem Erwerb des Spieles Neocron 2: Byond Dome of York, erwirbt der Kunde eine Lizenz
zum spielen dieses Spiels über einen so genannten Account. Dieser muss anschließend bei
KK online registrieren. Dabei wird in keinster weise von KK festgehalten, wer der
Eigentümer eines Accountes ist. Nachdem der Kunde sein Account
gekündigt hat, erlischt das Vertragsverhältnis. Wobei hier festzuhalten ist, dass der Kunde
nicht darauf hingewiesen wird, dass er damit alle Rechte an dem Account verliert.
Möchte der Kunde nun wieder mit seiner erworbenen Lizenz ein neues Vertragsverhältnis
eingehen, ist er dazu Berechtigt, einen neuen Account zu erstellen. Hier liegt die Beweislast
bei KK, dem Kunden nachzuweisen, dass er bereits ein Account Besitzt.

Kommt KK dieser Vorderung nicht nach, kann der Kunde mit rechtlichen Schritten drohen
um sein Recht einzuklagen.

Möchte KK weiterhin an diesem System festhalten, ist KK dazu verpflichtet, ausdrücklich
darauf hinzuweisen, dass bei einer Kündigung jedes Recht an dem Account verloren geht und
keine Möglichkeit besteht einen weiteren Account zu erstellen.

aKe`cj
21-05-05, 12:23
blödsinn, ...sorry :rolleyes:

Guderian
21-05-05, 12:25
Und in welchem Zusammenhang bringt einem das jetzt was?

Ich hab da ja eine Vermutung, aber sags mir trotzdem nochmal! =)

Razzor
21-05-05, 12:25
Du sagst es

bullshit *mit der stimme von einem allzubekannten Drillsargent aus Full Metal Jacket brüllt*

Angel2002
21-05-05, 12:31
Lasst uns alle zusammen KK verklagen ... , so viel mist wie se schon gebaut haben ......ja los .....dann haben wir nichts mher von NC weils dann weg ist ......sehr toll.....

BULLSHIT :rolleyes:

TD/Sam3000
21-05-05, 12:40
Wer in Wirtschaftslehre aufgepasst hat :

KK = Eigentümer von NC-Acc

Kunde = Besitzer von NC-Acc

Sprich der Eigentümer kann über den Besitz schalten und walten wie er möchte. (Punkt)

So lernt das jeder Kaufmann :p...

Mighty Max
21-05-05, 12:41
Lasst uns alle zusammen KK verklagen ... , so viel mist wie se schon gebaut haben ......ja los .....dann haben wir nichts mher von NC weils dann weg ist ......sehr toll.....

BULLSHIT :rolleyes:

Schlag mich, tret mich, beiss mich, geb mir Tiernamen ...

... ich kann's nicht fassen, ich stimm dir zu.

Rieke
21-05-05, 13:50
Das nennt man "Korintenkakkerei" oder auch "Haarspalterei" ... wenn ich einen Vertrag beende, dann ist schluss und ich bin mir der Tatsache bewusst das ich meine Chars sehr warscheinlich nicht mehr wieder sehe .... ich kann darauf "hoffen" aber mehr auch nicht.

Das ist der Grund warum ich meinen Hauptaccount seit Beta Start nie gekündigt habe.

ABER : Ich erwarte das OHNE mein Einverständniss, NIEMAND anderer MEINEN Vertrag und meine Chars erhält, auch nicht wenn mir mein Passwort gestohlen wurde !

Darkana
21-05-05, 14:51
Erm, dieses Passwort ist der Schluessel zu Deinem Account. Genauso wie jemand Deine gesamte Wohnung leerraeumen koennte, wenn Du irgendwo Deinen Wohnungsschluessel verlierst, so kann auch jemand Deinen Account benutzen, wenn Du Dein Passwort "verlierst".

Natuerlich koennte man jetzt anfangen, abstrake Trennung von einem Spieler und den dazugehoerigen Accounts zu machen, und jede dieser abstrakten Entitaeten bekaeme ein eigenes Passwort. Die Arbeit bleibt wieder mal bei KK haengen, zumal das bestehende System von vielen als "gut genug" empfunden wird (und es auch ein paar Vorteile in anderen Bereichen hat, siehe eBay).

Der vorliegende Fall ist natuerlich, so wie es zumindest dargestellt wurde, nicht sehr schoen (um es mal vorsichtig auszudruecken). Die Frage hier ist doch aber die: Wie kann jemand an das Passwort herangekommen sein? Moeglichkeiten gibt es viele, und bis auf die Tatsache, dass bei KK bzw. der Hosting-Firma eingebrochen wurde (in beiderlei Hinsicht), ist die Schuld beim ehemaligen Besitzer zu suchen. Das klingt hart, so sind aber die Fakten.

PS: Es gibt nicht umsonst die Option einen Account zu reaktivieren. Du kannst also (prinzipiell) beliebig oft und lange NC-Pausen einlegen, um dann mit Deinen alten Charakteren wieder weiterzuspielen. Wie lange und welche Daten vorgehalten werden, liegt ganz im Ermessen von KK (wobei das momentan sehr zugunsten der Spieler ausgelegt ist).

Pestilence
21-05-05, 15:08
So Leute wie der Threadstarter kotzen mich an, ehrlich. Lasst uns doch einfach alle KK verklagen, sagmal gehts noch? :wtf: http://www.my-smileys.de/smileys2/blech.gif

http://www.my-smileys.de/smileys2/kellyschnauzehalten.gif

Angel2002
21-05-05, 15:19
Schlag mich, tret mich, beiss mich, geb mir Tiernamen ...

... ich kann's nicht fassen, ich stimm dir zu.

Du pöses häschen ^^

Field-Medic
21-05-05, 15:22
lasst uns kk verklagen rofl ihr habt doch ne macke oder?

wenn diese junge mann nicht auf seine kack accountdaten aufpassen kann ist das nicht das prob von KK sondern von dem jungen mann selber..

Shaila Hulud
21-05-05, 15:25
Erm, dieses Passwort ist der Schluessel zu Deinem Account. Genauso wie jemand Deine gesamte Wohnung leerraeumen koennte, wenn Du irgendwo Deinen Wohnungsschluessel verlierst, so kann auch jemand Deinen Account benutzen, wenn Du Dein Passwort "verlierst".

Anscheinen haben hier manche noch nicht den feinen Unterschied erkannt.
Wenn jemand mein Hausschlüssel hat kann er mein ganzes Haus ausräumen stimmt soweit.
Aber deswegen ist er noch lange nicht der Besitzer oder Eigentümer des Hauses.
Ist das so schwer zu verstehen?

Razzor
21-05-05, 15:28
Shaila Hulud,

Ob Eigentümer oder ned, es is dein VERSAGEN wenn du es nicht schaffst dein PW geheimzuhalten ...



ich glaube du hast keine ahung von dem recht das KK hat was Accs angeht...
ruf KK an,


Postal Address

Reakktor Media GmbH
Walderseestrasse 30
30177 Hannover
Germany, Europe


Phone and Fax



Telephone:
Fax:

+49-(0)511-54098-0
+49-(0)511-54098-70



Mods

machts dicht das is echt kindisch ...


5. Wiederherstellung von durch Fremdeinfluss gelöschten Charakteren

Sollte ein Spielcharakter durch Fremdeinfluss (z.B. gehackter Spielaccount)
gelöscht werden, kann dieser durch ein Backup wieder hergestellt werden.
In diesem Fall wird jedoch lediglich der Spielcharakter selbst
wiederhergestellt. Spielgegenstände am Charakter oder in Apartments
werden jedoch gelöscht um eine eventuelle Duplizierung von Gegenständen
und Spielwährung zu verhindern.

So .. also ... mach da was

Rieke
21-05-05, 16:40
Razzor das ist ein himmel weiter unterschied !

Täglich werden abertausende von Passwörtern in der Welt gestohlen/gehackt, das kann JEDEM passieren, nicht umsonst werden sogar hochsicherheitsprojekte offiziell zum hacken freigegeben mit hohen ummen als belohnung für hacker die es schaffen das System zu knacken und den Entwicklern aufzuzeigen wie sie es denn gemacht haben.

Weit mehr als 90% aller NC Spieler dürften Windows Nutzer sein, eins der offensten und empfindlichsten Betriebssysteme die derzeit im Umlauf sind.

Es ist völlig egal ob das Passwort nun von meinem rechner geklaut wird, die Putzfrau lange Finger macht, ein Ex-Partner sich rächen will oder die Zugangsdaten von ehemaligen KK Mitrabeitern, oder duch sicherheitslücken direkt am Server von KK abgefangen werden.

Darum geht es NICHT.
Wenn mir jemand meinen Haustürschlüssel stiehlt, dann sind meine Wertgegenstände wohl weg, aber der Vermieter überschribt den vertrag nicht auf den Dieb, lässt mich nicht Obdachlos vorm haus stehen und heizt dem Dieb nicht noch die 2 Wochen Wohnung.

Wenn jemand meine Kreditkarte+ Nummer stiehlt, kann er damit finanziell einiges an Schaden anrichten, bin ich meine Bank informiere und diese umgehend dem ganzen ein Ende setzt.
Die bank erklärt den Dieb nicht zum Inhaber meines Kontos und Sie wird Sorge dafür tragen das ich schnell eine Neue Karte(zugang) bekomme um mich als Kunden nicht zu verlieren, sie wird die Verträge mit sicherheit nicht dem Dieb übertragen.

Das "selbst schuld" Geschwafel geht hier einfach zu weit, es ist doch scheiss egal wer Schuld daran ist das der Account geknackt wurde, es geht hier um Schadensbegrenzung und die muss KK eben ermöglichen, wie jedes andere Game auch.

Razzor
21-05-05, 16:43
s.u. doppelpost

Razzor
21-05-05, 16:46
Du scheinst nicht zu verstehen, kannst du BEWEISEN das dein Acc gehackt is? Kannst ihn ja auch an nen Kumpel gegeben haben etc ...

Ohne beweise läuft gar nix.


Und einen Acc kannst du schlecht mit deiner EC karte vergleichen. Wenn du deine EC Karte verlierst wird das wohl so sein. Sonst ist es Schwachsinn dein Konto zu sperren.
Bei deinem acc allerdings, tja ... hast ihn absichtlich weitergegeben um gegenstände zu dupen etc etc etc und meldest den acc dann als gehackt, will ned sagen das DU das machst.

msdong
21-05-05, 17:54
ich weiß nicht warum hier so ein aufhebens gemacht wird? ich meine hey, 1 account ! wir haben hier 1 geschädigten von tausenden.
WENN ihm sein account gestohlen wurde dann kann er das ganze anzeigen und rechtliche schritte einleiten.

Atreides
21-05-05, 18:05
Warum muss hier in den letzten Tagen eigentlich jeder mit seinem (höchstens) Halbwissen glänzen, dazu nochmal und nochmal neue Themen erstellen und mit Anzeigen drohen, um dann letztendlich doch den nächsten Heulthread zu starten...

Meine Fresse, Leute kauft Euch mehr Hamster oder beschäftigt Euch sonst wie...

Razzor
21-05-05, 19:44
genau atreidis.. dein wort in gottes ohr ....


Ich werde nix weiter hierzu sagen




Razzor out

Nevs
22-05-05, 11:33
genau atreidis.. dein wort in gottes ohr ....
Ich werde nix weiter hierzu sagen



Besser ist das .....

Thread ist/war sinnlos, hat jemand ein Problem, dann ist es bestimmt das beste Mittel es in der Öffentlichkeit breit zu treten, statt sich in normalem Ton mit Helpdesk zu unterhalten.

@MOD:
Das war doch ein schönes Schlußwort.... oder ?

Razzor
22-05-05, 11:38
@Mods macht dich das ding

Shaila Hulud
22-05-05, 15:01
Ich finde das Ganze schon wichtig.

Weil, ein Hausschlüssel macht einen nicht zum Besitzer eines Hauses oder Wohung, eine EC Karte macht einen nicht zum Besitzer eines Kontos, ein
Autoschlüssel macht einen nicht zum Besitzer eines Autos.
Aber hier ist es eben möglich durch das Passwort sich zum Besitzer eines Accountes zu machen.
Schade dass hier niemand ist, der sich im Vertragsrecht auskennt. Würde mich schon mal interessieren, ob das Rechtlich gesehen einwandfrei ist, dass KK es zuläßt durch das Passwort ohne die Einwilligung des Besitzers den Vertrag einfach auf eine andere Person umzuschreiben.

Mighty Max
22-05-05, 16:05
Weil, ein Hausschlüssel macht einen nicht zum Besitzer eines Hauses oder Wohung, eine EC Karte macht einen nicht zum Besitzer eines Kontos, ein
Autoschlüssel macht einen nicht zum Besitzer eines Autos.


Knapp daneben und doch vorbei. In der Tat macht einen der Haus/Autoschlüssel und die EC-Karte mit PIN zum Besitzer der Sache.

Er ist nicht Eigentümer.

Bei Inhaberpapieren/verträgen wechselt jedoch auch das Eigentum gemeinsam mit dem Besitz.

Shaila Hulud
22-05-05, 16:14
Also, wie ich das verstanden hab ist KK Eigentürmer eines Accounts und der Kunde der Besitzer. Wobei, steht dass irgendwo in den AGB's? Habs nicht gefunden.
Bei Blizzard steht das, hier allerdings nicht.

Wirklich zu Schade, dass hier niemand ist der sich im Vertragsrecht auskennt.
Ich kann mir nicht Vorstellen, dass bei Verträgen welche über das Internet gemacht werden ein Passwort ausreichend sein soll.

Mighty Max
22-05-05, 16:21
dass bei Verträgen welche über das Internet gemacht werden ein Passwort ausreichend sein soll.

ebay ? Benutzername, Passwort ... brauch ich da sonst noch was um mitzubieten?

Angel2002
22-05-05, 16:26
CLOSE

das ist langsam echt gestört hier :rolleyes:

Shaila Hulud
22-05-05, 16:35
ebay ? Benutzername, Passwort ... brauch ich da sonst noch was um mitzubieten?

Öhm, nein du kannst dann mitbieten. Aber dann will ich mal sehen wie er den
ersteigerten Gegenstand bezahlen möchte, da der Ersteigerer ja den Betrag überweisen muss.
Außerdem kann man nachweisen, dass der Gegenstand durch einen unbefugten dritten ersteigert wurde(geloggte IP etc.).

Auch hier behält der eigentliche Eigentümer oder Besitzer, wie auch immer, sein ebay Konto.

Mighty Max
22-05-05, 16:50
Öhm, nein du kannst dann mitbieten.
Genau, dass ist aber bereits ein Vertrag.


da der Ersteigerer ja den Betrag überweisen muss
Dies gehört bereits zur Erfüllungsphase, und kann erst dann stattfinden, wenn ein Vertrag bereits existiert.

Und zum thema nachweisen können: Bei Missbrauch MUSST du nachweisen. Kleiner aber feiner Unterschied. Denn solange du das nicht kannst, bleibt der Vertrag bestehen / die neuen Eigentumsverhälltnisse.


Auch hier behält der eigentliche Eigentümer oder Besitzer, wie auch immer, sein ebay Konto
???
Was hat das mit der Aussage zu tun, dass ein Passwort und Username für einen Vertragsabschluss ausreicht? Was du in deiner vorigen Aussage bezweifelt hast.

Und ich denke mit ebay haben sich die Gerichte schon häufig genug befasst um relativ sicher zu sein, dass dem definitiv so ist.



:edit: Frage gibst du dein Ebay passwort weiter an jemanden den du nur aus nem Game kennst? Nein? Dann machs auch nicht mit deinem Neocron acct und gut is die Sache.

RaTMaN McCruel
22-05-05, 17:08
/me votes for MightyMax as Community Schiedsmann

Schon mal daran gedacht ingame sowas wie nen Mr.Jones zu spielen der als
Anwalt Auftritt und Runner im Handelschannel berät oder einen Clan gründet, der
sich hauptsächlich mit treuhänderischen Aufgaben befasst.

Crahn ist mit Dir!

Shaila Hulud
22-05-05, 17:22
"Nach den Urteilen des OLG Köln vom 06.09.2002, Az.: 19 U 16/02 und des Amtsgerichts Erfurt vom 14.09.2001, Az.: 28 C 2354/01 muss bei Vertragsabschlüssen im Internet der Verkäufer beweisen, dass der Käufer bzw. Ersteigerer identisch mit dem Account-Inhaber ist."

Soviel dazu.

Shaila Hulud
22-05-05, 17:26
Hier noch mal was:



Allein aus der Tatsache, dass ein Gebot von einer Person abgegeben wird, die ein fremdes Passwort kennt, folgt kein Anschein zu Lasten des Passwortinhabers. Im Hinblick auf den derzeitigen Sicherheitsstandard der im Internet verwendeten Passwörter als solche und auf die Art ihrer Verwendung kann nicht der Schluss gezogen werden, dass der Verwender eines Passworts nach der Lebenserfahrung auch derjenige ist, auf den dieses Passwort usprünglich ausgestellt wurde. Dies gilt auch in dem Fall, das ein haushaltsangehöriges, minderjähriges Kind des Inhabers des Mitgliednamens unbefugt dessen Passwort sich verschafft und zur Teilnahme an der Auktion unter dessen Mitgliedsnamen verwendet.


Durch die Abgabe des Gebotes und die Erteilung des Zuschlages im Rahmen einer "Auktion" ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen worden und der Verkäufer hat Anspruch auf Zahlung und Abnahme der Kaufsache.

Eine Einschränkung erfährt diese BGH-Rechtsprechung aber durch die Urteile des OLG Köln vom 06.09.2002, Az.: 19 U 16/02 und des Amtsgerichts Erfurt vom 14.09.2001, Az.: 28 C 2354/01. Danach muss bei Vertragsabschlüssen im Internet der Verkäufer beweisen, dass der Käufer bzw. Ersteigerer identisch mit dem Account-Inhaber ist.

Im Fall des AG Erfurt hatte der vermeintliche Käufer auf Diamantringe geboten, diese Ringe aber später nicht abgenommen. Die Klage des Verkäufers scheiterte daran, dass er nicht beweisen konnte, dass der mit einem Passwort angemeldete Bieter auch tatsächlich der Inhaber des Accounts sei. Demzufolge muss der Verkäufer nachweisen, dass Passwort und Account hier nicht durch einen Dritten missbraucht wurden, was aber für den Normalbürger wohl nur schwerlich zu beweisen ist (vgl. c't und www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=12967).

Nun soll KK mal beweisen, dass es sich in dem Fall wie er im Forum gepostet wurde um den Account-inhaber handelte.

Hier noch der Inhalt eines weiteren Urteils:



Dem Internetauktionshaus eBay wurde es als "mittelbarem Störer" verboten, unter Namen und Anschrift des Klägers andere Teilnehmer als ihn selbst zum Handel auf eBay zuzulassen. Es war in der Vergangenheit zu mehreren Fällen des Identitätsklaus gekommen, indem jemand anderes unter dem Namen des Klägers Geschäfte bei eBay abschloss.

Die eBay-Betreiber haben durch die Schaffung ihrer Handelsplattform eine Gefahrenquelle geöffnet haben, die einen Identitätsdiebstahl relativ einfach ermöglicht.


KK verhindert in keinster Weise den Identitätsdiebstahl.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Fälle wie sie bei ebay aufgetreten sind, auch ähnlich im Falle KK und Accounts beurteilt würden.
Auf jeden Fall sollte das von einer Fachkundigen Person überprüft werden, wie z.B. dem verbraucherschutz.


Keine Beweislastumkehr zu Lasten des Passwortinhabers bei Internetauktion - OLG Naumburg, Urteil vom 3.2. 2004, Az 9 U 145/03

Die Beweislast bei einer Internetversteigerung (z.B. Ebay) trägt stets der Verkäufer für das Zustandekommen eines Vertrages mit dem Ersteigerer.

Für den Fall, dass ein Dritter unrechtmäßig unter einem fremden Passwort an der Versteigerung teilgenommen haben soll, tritt aufgrund der vom Verkäufer zu erkennenden Missbrauchsgefahren der Internetnutzung keine Beweislastumkehr zu Lasten des Passwortinhabers ein."

Ich kann euch mit etlichen solcher Fälle zuschmeisen, jedesmal hat die Person welche ihre Identitä gestohlen bekommen hat Recht bekommen.

Angel2002
22-05-05, 18:01
Dann Moved es halt zu off Topic

oder zu

Klugscheißer Theard .....hier scheißt echt jeder ,jeden an :rolleyes:

msdong
22-05-05, 19:29
hmm, was haben die ganzen fälle mit NC accounts zu tun ?
Der account wird bezahlt, und zwar von dem jenigen der sich den account "beschafft" hat.

rumerzählen kann man hier viel. aber internet recht ist nunmal alles andere als genormt.

in 2 wochen kräht kein hahn mehr danach, keiner der hobbyanwälte und "ich verklag kk leute" wurden jeh wieder gesehen oder gehört.

Mighty Max
22-05-05, 20:18
@ Shaila Hulud: Punkt für dich, hab das def. anders eingeschätzt.

@ Ratman: Bin ich denn in meiner Rolle als der nervende kleine bürokratische Reza-Anhänger nicht gut genug ? ;)

Lucas Warden
22-05-05, 20:31
Braucht man nicht zum (re-)aktivieren eines Accounts auch die letzten 8 Stellen des Neocron 2 Keys?
Da habt ihr doch die zusätzliche Sicherung neben dem Login/Passwort.

Shaila Hulud
22-05-05, 20:43
Braucht man nicht zum (re-)aktivieren eines Accounts auch die letzten 8 Stellen des Neocron 2 Keys?

Nein, leider braucht man einen Key nicht mehr.

@Mighty Max

Hier geht es nicht einfach nur darum Recht zu behalten. Sondern was sich KK gegenüber seinen Kunden erlauben kann.
Das Problem ist nur, der Kunde ist zu oft Gutgläubig und läßst sich durch AGB's etc. soweit einschüchtern bis er auf sein Recht verzichtet, weil er meint
im Unrecht zu Sein.

Der Verweis, dass der Kunde selbst für Schäden die an seinem Account entstehen schützt KK nur davor, wenn z.B. jemand Chars löscht, leer räumt etc.. Hier ist klar der User für die Sicherheit seines Passwortes verantwortlich.

Wenn es aber um die Accountreaktivierung geht, muss KK sicherstellen, dass es sich um den rechtmäßigen Besitzer handelt. Da Sie hier den Besitz einer anderen Person verwalten.
Wie schon gesagt, ist niemand im Internet sicher. Und Passwörter sind in mehreren gerichtsverfahren als Identifizierungsmittel aberkannt worden, da diese einfach nicht sicher sind.

KK muss hier reagieren, wenn nicht kann man das Handeln von KK vor Gericht anfechten.

Um noch mal was zu dem Fall zu sagen, der das ganze hier ins Rollen gebracht hat. KK sollte sich hier was einfallen lassen, da der User meiner Meinung nach im Recht ist. Auch wenn nach wie vor viele der Meinung sind, dass jeder selber verantworltich ist für seinen Account.

Ich verweise hier auch noch mal auf die Begründung zweier Urteile gegen ebay.


Allein aus der Tatsache, dass ein Gebot von einer Person abgegeben wird, die ein fremdes Passwort kennt, folgt kein Anschein zu Lasten des Passwortinhabers. Im Hinblick auf den derzeitigen Sicherheitsstandard der im Internet verwendeten Passwörter als solche und auf die Art ihrer Verwendung kann nicht der Schluss gezogen werden, dass der Verwender eines Passworts nach der Lebenserfahrung auch derjenige ist, auf den dieses Passwort usprünglich ausgestellt wurde. Dies gilt auch in dem Fall, das ein haushaltsangehöriges, minderjähriges Kind des Inhabers des Mitgliednamens unbefugt dessen Passwort sich verschafft und zur Teilnahme an der Auktion unter dessen Mitgliedsnamen verwendet.


eBay muss Identitätsklau unterbinden - AG Potsdam, Urteil und Beschluss vom 3. Dezember 2004, AZ: 22 C 225/04 -

Bluevirus
22-05-05, 20:45
Verklagst du eigentlich auch deinen Vermieter, wenn du deinen Schlüssel verlierst und jemand dadurch deine Wohnung leerräumt? :wtf:

Alter und ich dachte schon, ich bin hier der Oberheuler im Forum.

/Edit: Und Außerdem, wenn es dir nur um das Problem mit der reaktivierung geht:
Da du reaktivieren willst, gehe ich mal davon aus, dass du deinen account mal gekündigt hast, also den Vertrag mit KK aufgelöst hast.
Wo steht denn geschrieben, dass du noch Rechte an diesem account hast(falls du jemals welche gehabt haben solltest)

Shaila Hulud
22-05-05, 20:52
Verklagst du eigentlich auch deinen Vermieter, wenn du deinen Schlüssel verlierst und jemand dadurch deine Wohnung leerräumt?

Es geht hier nicht darum, dass der Account leer geräumt wurde.
Lest mal genau durch um was es hier geht.

Um es Dir mal etwas Verständlicher zu machen erklär ichs Dir nochmal mit deinem Beispiel.

Es geht hier darum, dass wenn jemand dein Schlüssel klaut, der Vermieter den Dieb deines Schlüssels zum neuen Mieter macht und dich rausschmeist.

Ist das zu Verstehen?

Shaila Hulud
22-05-05, 21:08
/Edit: Und Außerdem, wenn es dir nur um das Problem mit der reaktivierung geht:
Da du reaktivieren willst, gehe ich mal davon aus, dass du deinen account mal gekündigt hast, also den Vertrag mit KK aufgelöst hast.

Mein Account wurde mir nicht geklaut und ist auch aktiv. Hier geht es nur um die Möglichkeit wie es schon jemand anderem Passiert ist.


Wo steht denn geschrieben, dass du noch Rechte an diesem account hast(falls du jemals welche gehabt haben solltest).[/

In dem ich das Spiel gekauft habe, habe ich mir das Recht gekauft einen Account zu führen.

Und egal wie du es drehst, Es gibt etliche Urteile, die den Anbieter/Verkäufer wie auch immer, in die Pflicht nehmen die Identität der Person zu überprüfen.
Und ein Passwort reicht dazu eben nicht aus. Das sind Urteile von Landes und Bundesgerichten. Punkt und Aus.

Bluevirus
22-05-05, 21:18
Sorry, bin vielleicht etwas langsam(hab halt nur einen Bürojob ^^ ) Also, erzählst du uns hier, das jemand fremdes einen account von einem deiner Freunde reaktiviert hat und dein Freund jetzt nicht spielen kann und sich auch keinen neuen account erstellen kann, da der CD-Key schon benutzt wurde?

Shaila Hulud
22-05-05, 21:31
Jo, so ähnlich. Und wenn Du dir das ganze mal genau anschaust wie KK das ganz zur Zeit macht kann das jedem von uns passieren.

Zu dem Thema wem das ganze passiert ist, schau einfach hier

http://forum.neocron.com/showthread.php?t=125394

und hier ist noch ein anderer Thread zu dem Thema:

http://forum.neocron.com/showthread.php?t=125425

Bluevirus
22-05-05, 21:55
Da steht, dass sein account gehackt und leergeräumt wurde. Was ja ganz klar seine eigene Schuld ist aber das ist ein anderes Thema aber wie kann sein account geklaut worden sein? O_o

Shaila Hulud
22-05-05, 22:01
Ne er schreibt, dass sein Account geklaut wurde.


Nun wurden aber nicht nur
meine Chars leer geräumt, sondern mir wurde der Account komplett geklaut.


Tja und wie das mit dem Account klauen geht, frag mal KK warum das geht.
Is schon ne tolle Sache, sowas gibts sonst nirgends.
Musst mal alles durchlesen, besonderst was Rieke geschrieben hat. Der hat vollkommen Recht.

Bluevirus
22-05-05, 22:05
Wie kann man einen account klauen? Hat der "Dieb" den account jetzt unter seinem Bett versteckt?

Shaila Hulud
22-05-05, 22:09
Ganz einfach, wenn dein Account gerade nicht aktiv ist, kann jeder der das
Passwort hat daher kommen und den Account auf sich übertragen.
Dann gehört er ihm. Und du als eigentlicher Besitzer kannst nix mehr machen.
Da seine e-Mail Adresse angegeben ist, sein Konto angegeben ist, sein
Passwort gültig ist etc..
Kannst dann nur noch zuschauen und KK interessiert das überhaupt ned.
Das ganze geht weil KK bei einer Reaktivierung nicht mal ansatzweise
überprüft ob es sich um den rechtmäßigen Besitzer handelt.

Bluevirus
22-05-05, 22:47
Naja, da hat dein Freund selbst schuld.Musst halt auf dein System achten. Und was soll KK jetzt bitte machen? So könnte ja jeder seinen account bei E-Bay verkaufen und dann behaupten, dass der account gehackt wurde. Dieses problem wurde hier schom ein paar mal gepostet. Mal davon abgesehen, dass er keine rechte an DEM account hat. Mit dem kauf des Spiels, kaufst du nur die software. Indem du dann jeden Monat 13 € zahlst, bekommst du die möglichkeit die server zu nutzen, wobei KK immer noch der Eigentümer von dem account ist und dieses auch jederzeit löschen kann. Sie müssen dir nur die möglichkeit geben, einen neuen zu erstellen.
Also muss jeder nur gut auf seine account daten aufpassen.
Ok, dass KK nichtmal versucht zu helfen ist nicht die feine Art aber ihr gutes Recht.

Shaila Hulud
22-05-05, 22:55
Und was soll KK jetzt bitte machen? So könnte ja jeder seinen account bei E-Bay verkaufen und dann behaupten, dass der account gehackt wurde.

Tja blöd für KK aber:


Urteile des OLG Köln vom 06.09.2002, Az.: 19 U 16/02 und des Amtsgerichts Erfurt vom 14.09.2001, Az.: 28 C 2354/01. Danach muss bei Vertragsabschlüssen im Internet der Verkäufer beweisen, dass der Käufer bzw. Ersteigerer identisch mit dem Account-Inhaber ist.

KK sollte dann mal anfangen zu überprüfen ob Accounts immer von der rechtmäßigen Person reaktiviert werden.

Und wenn sie das nicht garantieren können, dann muss KK ausdrücklich darauf hinweisen, dass man alle Besitzansprüche an dem Account verliert.
Und es ermöglichen einen neuen Account zu erstellen. Weil man ja nach wie vor das Spiel und Key Besitzt. Nicht nur die Software!

Außerdem kann man mir viel erzählen, aber ganz sicher nicht, dass der Verbrauch der Dumme ist und praktisch keine Rechte hat und die Firmen/Unternehmen komplett aus der Pflicht genommen sind den Verbraucher zu schützen. Gerade im Internet, das wirklich alles andere als sicher ist, muss die Firma oder das Unternehmen welches eine Dienstleistung erbringt zum Schutz des Verbrauchers beitragen.

Bluevirus
22-05-05, 23:09
Der Key ist nur ein Echtheitszertifikat für die Software. Wenn KK keine lust hast, schließen sie keinen Vertrag mit dir ab und du bleibst auf deiner Software sitzen und kannst nicht spielen.
Und deine ganzen schönen Rechtsbeispiele beziehen sich auf Aktionshäuser und nicht auf Spiele. Du hast keinerlei Ansprüche auf deinen Spielacount!
KK, kann in verkaufen, rose anstreiche, verskilen, umskilen, löschen, verschenken etc. Es ist immer ihr Account. Sie müssen dir nur EINEN account stellen, damit du ihre server nutzen kannst. Wenn sie bock haben, löschen sie jeden tag deinen account und du musst dir einen neuen Char erstellen.

fschepper
22-05-05, 23:17
Mein Gott, was soll die ganze Diskussion überhaupt?
Wenn ihr euch so sicher seid, dann geht doch vor Gericht...
In nem halben Jahr haben wir die Entscheidung vom BGH und gut is...

Jedoch sollte es auch kein Problem sein, eine Emailaktivierung /-bestätigung für jegliche Änderung an Accountdaten zu fordern...

Shaila Hulud
22-05-05, 23:22
Also haben wir Verbraucher keine Rechte?!?!

Tolots
23-05-05, 01:22
Also haben wir Verbraucher keine Rechte?!?!

Wenn Dein Kumpel meint er hat Recht, soll er das mit den ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln einfordern. Die "Fakten" wurden von seiner Seite dargelegt, KK hat sich dazu geäußert und nun kann man es darauf ankommen lassen das für viel Geld vor Gericht auszudisskutieren. Meiner Meinung nach dürfen Accounts nur Personengebunden sein und nicht übertragbar. Damit würden solche Kindergartenthreads nicht aufkommen.

Keinesfalls finde ich es gut das hier Stimmungsmache von Dir und Deinem Kumpel betrieben wird, wobei ich mir nicht mal sicher bin ob ihr nicht ein und die Selbe Person seid. Dieses Problem betrifft nur deinen Kumpel und KK. Von Tausenden Spielern hatte wohl nur er dieses Problem. Warum also meinst du sollte sein Problem , wobei er den Nachweis das es nicht seine Schuld ist nicht erbringen kann, von allgemeinen Interesse sein ? Das ist eine Sache zwischen deinem Kumpel, KK und eventuell die Gerichte die sich schon eh mit zu vielen Mist rumschlagen müssen.

Macht das per Email an KK aber müllt nicht das Forum damit zu , danke !

mfg

Tolots