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View Full Version : Altersfreigabe fuer NC2?



Cubico
21-08-04, 14:30
Hi,

wurde das hier schonmal besprochen bzw. verkündigt?

NC2 soll ja mehr sex haben, schlägt sich das auf die Altersfreigabe nieder?
Wer ist bei einem MMOG dafür verantwortlich, daß die Freigabe eingehalten wird? Die Händler? Die Betreiber? Ist es ok, wenn man mit Papis Kreditkarte bezahlt?

da_zero0
21-08-04, 14:41
nc1 ist schon ab18, wenns mehr sex gibt, wird es wohl genauso sein

nächstmal use ur brain :p

und äh es gibt da irgendwie zwei abteilungen, die eine entscheidet über altersfreigabe, die andere kann indizieren ka wie die zZ. heissen

Qwaaas
21-08-04, 14:45
und ich glaub min 30 % der community sind noch keine 18 :)

Cubico
21-08-04, 14:57
nc1 ist schon ab18, wenns mehr sex gibt, wird es wohl genauso sein

nächstmal use ur brain :p


Die alte Freigabe war FSK, kann das sein?
NC1 kam 2002 raus, kann das sein?
Die neuen Altersregelungen für Computer- und Videospiele gibt es seit Mitte 2003, kann das sein?
IMO ist das genug, um zumindest mal ne Frage dazu hier zu stellen. Also bitte keine Beleidigungen.

hajoan
21-08-04, 14:58
Habe soeben die Neocron Hülle rausgekramt.

Neocron hat folgende USK Freigabe:
Geeignet ab 12 Jahren

Das lasse ich mal unkommentiert so stehen :D

Maroc
21-08-04, 15:06
man darf sich erst anmelden, wenn man 18 ist, aber wer kann mir verbeiten mit einem fremden account zu spielen, wenn ich 13 bin?

Qwaaas
21-08-04, 15:07
oder halt über elter laufen lassen oder über irgentjemanden wo 18 is

Bluevirus
21-08-04, 15:09
nc1 ist schon ab18, wenns mehr sex gibt, wird es wohl genauso sein

nächstmal use ur brain :p


NC1, ist ab 12, ist aber auch egal O_o

Die Person die den Vertrag mit Kk abschließt muss nur 18 sein und das muss nciht die Person sein die es auch spielt.

Also da_zero0


nächstmal use ur brain :p

maggotcorpse
21-08-04, 15:16
Solang KK ihre Kohle bekommt ist es doch egal wie alt der Spielende letztendlich ist.

MaTTei
21-08-04, 15:18
NC1, ist ab 12, ist aber auch egal O_o

Die Person die den Vertrag mit Kk abschließt muss nur 18 sein und das muss nciht die Person sein die es auch spielt.

Also da_zero0

So was in der Art wollte ich auch schreiben aber leider warste schneller
:(


Naja und die sache mit mehr Sex(pfui baah ;) )

1. Wir sind hier nicht im Amiland
2. Schau euch mal um 13-15h das TV Programm an

Also denk ich mal das spielt wird wieder um die 12-16 Jahre Eingestuft

..i..DemonX
21-08-04, 15:49
Muss man nich eh 18 sein um den Onlinevertrag abzuschliesen?

Orangutanklaus
21-08-04, 15:56
Muss man nich eh 18 sein um den Onlinevertrag abzuschliesen?

Ist zwar schon ein paar Jahre her wo ich mir um sowas Gedanken machen mußte, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß man unter 18 überhaupt einen rechtsgültigen Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten abschließen kann.

:angel:

CoreKeeper
21-08-04, 16:09
Es geht aber trotzdem. :angel:

MaTTei
21-08-04, 16:14
Ist zwar schon ein paar Jahre her wo ich mir um sowas Gedanken machen mußte, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß man unter 18 überhaupt einen rechtsgültigen Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten abschließen kann.

:angel:


Es geht aber erst mal ums kaufen... danach können die Eltern immer noch OK drücken....

da_zero0
21-08-04, 17:33
meine fresse ich habe doch extra nen >>> :p <<<
dahinter gemacht, bleibt mal locker :p

und beleidigt habe ich niemanden, das ist ein ratschlag mehr nicht

und zu dem vertrag gesabbel

wenn ich mir nen film ab 18 kaufe, kann ich den auch jemanden unter 18 zeigen, was jetzt zwar nicht ganz das selbe ist, aber vertrag ist vertrag....

Ryan Steiner
21-08-04, 17:34
*deleted weil bereits von jemand anderem geschrieben*

Bluevirus
21-08-04, 17:52
wenn ich mir nen film ab 18 kaufe, kann ich den auch jemanden unter 18 zeigen, was jetzt zwar nicht ganz das selbe ist, aber vertrag ist vertrag....

Nicht ganz, das "ab 18" bei Filmen bezieht sich auch aus sehen, also machst du dich strafbar wenn du so einen Film einem unter 18 Jährigen zeigst/zugänglich machst.
Es seiden du bist sein erziehungsberechtigter.

Besser klug scheissen als dumm schwätzen :cool:

da_zero0
21-08-04, 18:07
Nicht ganz, das "ab 18" bei Filmen bezieht sich auch aus sehen, also machst du dich strafbar wenn du so einen Film einem unter 18 Jährigen zeigst/zugänglich machst.
Es seiden du bist sein erziehungsberechtigter.

Besser klug scheissen als dumm schwätzen :cool:

ok machen wir aus dem thread eine private diskussion.

1. habe ich gesagt es ist nicht genau das gleiche... wer lesen kann blablabla
2.ahso man macht sich also nicht strafbar, wenn jamand einen vertrag abschliesst, aber eine andere person dann zur durchführung kommt...

und nu ruhe, bzw. close den thread

wenn euch was net passt, schickt mir ne pm, die ich dann ignorieren kann :rolleyes: :p

MaTTei
21-08-04, 18:13
ok machen wir aus dem thread eine private diskussion.

1. habe ich gesagt es ist nicht genau das gleiche... wer lesen kann blablabla
2.ahso man macht sich also nicht strafbar, wenn jamand einen vertrag abschliesst, aber eine andere person dann zur durchführung kommt...

und nu ruhe, bzw. close den thread

wenn euch was net passt, schickt mir ne pm, die ich dann ignorieren kann :rolleyes: :p

Nein !
Eltern dürfen so was ! :D

da_zero0
21-08-04, 18:33
Nein !
Eltern dürfen so was ! :D

*hrhr* :D

maver!ck
22-08-04, 12:21
Ist zwar schon ein paar Jahre her wo ich mir um sowas Gedanken machen mußte, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß man unter 18 überhaupt einen rechtsgültigen Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten abschließen kann.
Fast, ab 7 ist man beschränkt geschäftsfähig. D.h. man kann alle ausschließlich vorteilhafte Verträge schließen. Andere Verträge können nur mit Einwilligung oder Genehmigung des gesetzlichen Vertreters geschlossen werden, es sei denn der Minderjährige leistet in einem Vertrag mit dem ihm überlassenen "Taschengeld". Dann sind Verträge auch ohne Zustimmung der Eltern gültig.
Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob Lastschriften auf Konten von minderjährigen zulässig sind.