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  1. #1
    Semi-active Cronite's Avatar
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    Arrow [OT] "Internetabzocke"

    Gab zwar schon so ein Thread, wurde aber dicht gemacht.

    Folgendes Problem, ich bin auch in so eine dumme Falle getappt, Asche auf mein Haupt. Hab´ bei so einer Internetseite mal aus Gag gemacht und soll jetzt 59€ per Rechnung zahlen. Allerdings haben die nur meine E-Mailadresse, alles andere habe ich falsch angegeben, da wie gesagt ich das nur mal aus langeweile gemacht habe.

    Frage:

    Kann da noch was nachkommen, da die außer meiner Adresse keine richtige Angabe haben? Und zweitens: Ich könnte mich im Notfall auf das Recht berufen, dass das Geschäft schwebend unwirksam ist/war, da ich noch keine 18 bin und somit nicht voll geschäftsfähig bin. Müsste dann aber nicht mein gesetzlicher Vormund das Entgeld entrichten? (hätte mal in Rechtslehre besser aufpassen sollen >.<) Darauf habe ich nämlich nun auch nicht gerade so wirklich Lust. Zumal ich auch nicht genau weiß, wie die Rechtslage bei Falschangaben ist. (in den AGBs dieser Seite wird aber nichts von etwaigen Falschangaben erwähnt. Rechtslücke?)
    Last edited by Cronite; 28-11-06 at 19:54.

  2. #2
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    hm, ich bin kein Anwalt oder Rechtsgelehrter, allerdings würde ich das etwa so sehen:

    Ob falsche Angabe oder nicht: Man hat als Person eine "entgeltpflichtige Dienstleistung" erhalten, welcher Art sie nun auch immer ist. Insofern besteht wohl ein Anspruch gegen Dich. Bei "nur" knapp 60 Euro dürfte auch das Alter warscheinlich wohl weniger eine Rolle spielen, wenn man > 14 Jahre alt ist (ich dachte, du wärest viel älter). Auf gerichtlichen Weg könnte vielleicht auch deine Identität ermittelt werden (genau weiss ich es nicht). Dein "Gegner" müsste sich nur überlegen, ob es ihm die 60 Euro wert ist.

    Ich könnte mir vorstellen, dass ein möglicher Ausweg darin besteht, ob die Kosten, die bei Inanspruchnahme entstanden sind, offensichtlich waren (wie z.B. Amazon - da kann man eigentlich nicht "versehentlich" einkaufen), oder ob das geschickt versteckt/vertuscht wurde (z.B. Täuschung).

    Ich empfehle Dir auf jeden Fall, dich in entsprechenden Usenet-Foren (z.B. de.soc.recht.datennetze ) kundig zu machen, und falls du tatsächlich noch "minderjährig" bist, die Angelegenheit sachlich mit deinen Eltern zu besprechen (in der Hoffnung, dass das geht). "Schleifen lassen" würde ich die Angelegenheit nicht - das wäre das sprichwörtliche "Spiel mit dem Feuer".
    Satzzeichen absichtlich wegzulassen ist gegenüber dem Leser eine grobe Unhöflichkeit, da es das Lesen des Textes massiv erschwert.

  3. #3
    [uneX] - Developer Mighty Max's Avatar
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    Quote Originally Posted by Cronite
    Allerdings haben die nur meine E-Mailadresse, alles andere habe ich falsch angegeben, da wie gesagt ich das nur mal aus langeweile gemacht habe.
    (...)
    Kann da noch was nachkommen, da die außer meiner Adresse keine richtige Angabe haben?
    Nach Anzeigeerstattung _könnte_ der Dienstleister sich deiner Daten per ISP bemächtigen. Unter der vorsätzlichen Falschangabe könnte - ich bin kein Jurist - er "Betrug" als Begründung hernehmen. Allerdings wird er das wohl nur machen, wenn er sich seiner rechtlichen Grundlage sicher ist

    Und zweitens: Ich könnte mich im Notfall auf das Recht legen, dass das Geschäft schwebend unwirksam ist/war, da ich noch keine 18 bin und somit nicht voll geschäftsfähig bin.
    59 Euronen dürften unter dem "Taschengeldparagraphen" fallen. Der Diensteanbieter darf davon ausgehen, dass dafür ausreichend mündig bist, ein rückwirkendes "Ach das durfte ich ja gar nicht" halte ich daher als nicht wirksam.


    Aber mal was Positives:
    Bei Vertragsabschlüssen nach dem Fernabsatzgesetz (Telefon, Internet, etc) gilt generell ein 14 tägige Frist in der du vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten kannst. Wurdest du nicht über diese Frist informiert, verlängert sie sich (um dir die Chance zu geben dich zu informieren). [edit]Ausgenommen sind Waren, die in dieser Frist "verderben"

    Ansonsten freuen sich Verbraucherschutzverbände immer über Berichte von Firmen, die entstehende Kosten zu verbergen versuchen.
    Last edited by Mighty Max; 28-11-06 at 20:04.
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  4. #4

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    Was heisst, Du hast da mitgemacht? Wenn an Dich etwas " geleistet " wurde, dann ist das ganze schonmal ein strafrechtlicher Tatbestand, nämlich Betrug. Zumindest, solange auf der Seite - wenn auch im Kleingedruckten - stand, dass für die Leistung ein bestimmtes Entgelt fällig wird.

    Das andere ist die zivilrechtliche Seite, da kann ich allerdings nicht soviel dazu sagen. Grundsätzlich bist Du zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. In diesem Fall gibts den sog. "Taschengeldparagraphen " § 110 BGB, der besagt, dass Verträge, die Du ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossen hast, trotzdem von Anfang an wirksam sind, wenn Du es mit Mitteln begleichst, die Dir zur freien Verfügung überlassen wurden. Insofern weiss ich also ned, inwieweit das in Deinem Fall also als schwebend unwirksam angesehen wird ... Aber wie gesagt, da ändert sich ständig die Rechtssprechung, und ich bin da ned aufm Laufenden.
    Ist ja z.B. auch so, dass die Eltern ned dafür haften müssen, wenn ihre minderjährigen Sprösslinge die Handyrechnung ned zahlen können ...

    Aber wie gesagt, für das, was ich hier geschrieben hab, übernehm ich keine Haftung, hab im Moment meine BGB und StGB-Kommentare verliehen, sonst könnt ich Genaueres sagen ^^ Wenn ich morgen Zeit hab, schau ich evtl. mal in der Bib.

  5. #5
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    wenn du noch nicht 18 bist, musst du wohl nix zahlen wenn deine eltern nicht damit einverstanden waren.... Das hat nix mit taschengeldparagraph zu tun, denn der bezieht sich darauf, das geld und die ware wieder umzutauschen ==>

    hier ist aber ein kaufvertrag entstanden ohne die einwilligung der eltern , folglich ist er ungültig.. bekommst halt lediglich viel papierkram und co



    wenn du aber komplett falsche angaben gemacht hast und dir sicher bist, dass du nicht über ip adresse erfassbar bist, dann mach dir mal weniger sorgen und warte auf eventuelle post


    edit : Jedoch musste dir bewusst sein, wenn sie deine adresse und dich ausmachen, dann können sie dich straffrechtlich verfolgen lassen, wegen angabe falscher daten, und dafuer könntest du derbe stress bekommen, sowas kann man betrug nennen
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  6. #6

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    Der Taschengeldparagraph bezieht sich auf die Wirksamkeit von Verträgen, die von beschränkt Geschäftsfähigen geschlossen wurden bzw. die diese schließen wollten. Und das ist in der Regel ein Kaufvertrag! Bedeutet: Verträge, die unter den Taschengeldparagraphen fallen sind durchaus wirksam, sonst könnte sich n 14jähriger z.B. nedmal rechtlich wirksam ne Zeitschrift kaufen oO

  7. #7
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    Danke erstmal für eure Antworten.

    Okay, der Paragraph für´s Taschengeld. Und was ist, wenn ich keins bekomme? Was ja auch tatsächlich der Fall ist, genauso wie ich tatsächlich noch minderjährig bin.

    Und wegen ISP, dieser ist ja nach neuem Gesetz dazu verpflichtet die IP alle 24 Stunden zu löschen, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Und auch so weiß ich nicht, ob das so einfach möglich ist, weil ich sozusagen hinter einem NAT-System sitze. Ich habe eine öffentliche IP-Adresse und sozusagen eine "Regionsinterne". Auf diversen Seiten zur Providerermittlung wurde mir manchmal TCOM angezeigt (was nicht der Fall ist, mein provider hat nichts mit der TCOM am Hut) oder das der Provider mal in Kanada und mal in den USA sein soll

    Die Kosten wurden in den AGBs genannt. Die AGBs mussten gleich im Zusatz mit der "Volljährigkeit" zugestimmt werden. Letzteres ist ja nun nicht der Fall. Ebenso steht in den AGBs nicht von wissentliche oder unwissentliche Falschangaben. Es gibt dort nicht ein einziges mal das Wort "falsch".

    Und wie funktioniert das mit den Verbraucherschutzverbänden? Bieten die einen auch Hilfe an? Ich habe mich ehrlich gesagt noch nie wirklich damit beschäftigt.

    Achja, vielleicht noch zu erwähnen, dass eine Emailadresse angegeben wurde, falls man Fragen oder Beanstandungen bezüglich der Rechnung hat. Wäre das vielleicht auch ein Anlaufpunkt? Und wenn ja, was sollte ich da am besten schreiben?

  8. #8
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    Hast du bei diesem "Wissenstest" mitgemacht oder wie ?
    Wenn ja, mach dir keine Sorgen und vergiss die Sache einfach.
    Sie kommen alle wieder ....

  9. #9
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    Quote Originally Posted by XaNToR
    wenn du noch nicht 18 bist, musst du wohl nix zahlen wenn deine eltern nicht damit einverstanden waren.... Das hat nix mit taschengeldparagraph zu tun, denn der bezieht sich darauf, das geld und die ware wieder umzutauschen ==>

    hier ist aber ein kaufvertrag entstanden ohne die einwilligung der eltern , folglich ist er ungültig.. bekommst halt lediglich viel papierkram und co
    Hier muss ich dich korrigieren:

    Quote Originally Posted by BGB
    § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

    Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
    Wie der Gesetzestext geschrieben ist, wird der Vertrag für gültig erklärt, wenn die Vorraussetzungen gegeben sind. Eine Wandlung ist dann reine Kulanz des Vertragspartners oder Resultat anderer Mängel.
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  10. #10
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    Quote Originally Posted by Tolots
    Hast du bei diesem "Wissenstest" mitgemacht oder wie ?
    Nop. So´ne Lebensprognose. Als ich die Frage gesehen habe, habe ich das teil auch wieder dicht gemacht, war mal total billig . Trotzdem meinen die, dass ich ´ne Auswertung mit Urkunde habe. Hab´ mir die (bzw nicht auf die Links geklickt) aber nicht angeguckt, schon aus dem Prinzip nicht.

  11. #11

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    Das Ding heisst nur Taschengeldparagraph, dieser Name soll lediglich ausdrücken, dass Verträge über lediglich geringe Summen auch ohne Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters wirksam geschlossen werden können.

    In den AGBs muss nicht extra aufgeführt werden, dass Du keine Falschangaben machen darfst, denn es ist jedem "normalverständigen Menschen " klar, dass man in einem solchen Fall wahrheitsgemäße Angaben zu machen hat ----> andernfalls wohl Betrug!

    Was dein Provider mit Deiner IP macht oder nicht, weiss ich nicht, aber kannst Du nicht zumindest anhand Deiner Emailadresse identifiziert werden?

    Denen ne Email schreiben würd ich ned, aber Du kannst Dich jederzeit an Verbraucherschutzverbände wenden, die sollten Dir weiterhelfen ...

  12. #12
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    Das stimmt, da hast du wohl recht jedoch gibt es eine einschränkung


    Er darf das Taschengeld nicht "horten" oder damit raten bezahlen. Wenn er nun behauptet , dass er nur 55 euro im monat bekäme, können hier die eltern entscheiden, ob der kaufvertrag noch gültig ist oder nicht.
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  13. #13
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    Zahle doch einfach...dann gibts keinen Stress...

    Lehrgeld eben.

  14. #14
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    Solche Firmen arbeiten oft mit Inkasso Unternehmen zusammen. Solltest du allerdings bis zum Ende gehen und einer Gerichtlichen Klage nicht ausweichen sehen sie meist davon ab, da sie genau wissen das sie sich in einer Grenzwertigen Rechslage bewegen. Ein halbwegs fähiger Anwalt dürfte ihnen nachweisen dich nicht gründlich genug auf die Kosten hingewiesen zu haben. Bzw glaube ich auch nicht das sie deine Ip daten ermitteln , dazu müssten sie bei der Polizei Anzeige erstatten was aus oben genannten Gründen wohl kaum passieren wird.

    Solltest du wider erwarten doch Post bekommen ist nur wichtig das du zurückschreibst und Widerspruch einlegst. Damit sind ihre Mittel erschöpft und sie müssen entscheiden ob sie klagen oder nicht. Gefährlich wird es nur wenn du nicht reagierst und keinen Widerspruch einlegst.
    Sie kommen alle wieder ....

  15. #15
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    Quote Originally Posted by Cronite

    Und wegen ISP, dieser ist ja nach neuem Gesetz dazu verpflichtet die IP alle 24 Stunden zu löschen, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Und auch so weiß ich nicht, ob das so einfach möglich ist, weil ich sozusagen hinter einem NAT-System sitze. Ich habe eine öffentliche IP-Adresse und sozusagen eine "Regionsinterne". Auf diversen Seiten zur Providerermittlung wurde mir manchmal TCOM angezeigt (was nicht der Fall ist, mein provider hat nichts mit der TCOM am Hut) oder das der Provider mal in Kanada und mal in den USA sein soll
    Der Fall den du wahrscheinlich in Errinnerung hast, ist Resultat einer Einzelklage gegen die Vorratsspeicherung der Telekom. Um in den gleichen Genuss zu kommen, müsstest du wohl auch klagen (so hab ich das zumindest verstanden)

    Ebenso steht in den AGBs nicht von wissentliche oder unwissentliche Falschangaben. Es gibt dort nicht ein einziges mal das Wort "falsch".
    Muss es auch nicht. Die Erschleichung von Dienstleistungen unter falschen Angaben ist Gesetzlich geregelt, nicht nötig das nochmal in die AGBs zu setzen.
    Du weisst ja auch, dass du nicht "mit der Brechstange" im Supermarkt einkaufen gehen darfst, obwohl die es nicht in den AGBs stehen haben. Und falls nicht, unwissenheit schützt vor Strafe nicht

    Und wie funktioniert das mit den Verbraucherschutzverbänden? Bieten die einen auch Hilfe an? Ich habe mich ehrlich gesagt noch nie wirklich damit beschäftigt.
    Da gibt es Beratungsnummern, die man anrufen (ich denke auch mailaddressen die man anmailen) kann und sich zumindest beraten lassen kann. Deren antworten haben etwas mehr Erfahrung als unsere hinter sich stehen. Wie die Hilfe darüber hinaus aussieht kann ich dir nicht sagen.

    Achja, vielleicht noch zu erwähnen, dass eine Emailadresse angegeben wurde, falls man Fragen oder Beanstandungen bezüglich der Rechnung hat. Wäre das vielleicht auch ein Anlaufpunkt? Und wenn ja, was sollte ich da am besten schreiben?
    Vor einer Mail dorthin würde ich mich vorher erstmal beraten lassen. Wenn es sich um ein seriöses Unternehmen handelt, ists kein Unterschied, wenn nicht, weisst du nach der Beratung aber bescheid, was nur Einschüchterungstaktik ist, oder ob man das Problem zu lösen bereit ist.
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